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Oft sitzt der Teufel im Detail!

Sollten Sie unsicher sein, ob der Ihnen vorgelegte Bauvertrag nicht doch Stolperschwellen beinhaltet – rufen Sie vor Unterzeichnung einfach bei uns an.



Ganz nebenbei noch eine Frage:
Kennen Sie die Möglichkeit, eine Bauhandwerker Sicherungsbürgschaft
von Ihrem Vertragspartner zu verlangen?
Wenn »NEIN«, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
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