Oft sitzt der Teufel im Detail!
Sollten Sie unsicher sein, ob der Ihnen vorgelegte Bauvertrag nicht doch Stolperschwellen beinhaltet – rufen Sie vor Unterzeichnung einfach bei uns an.
Ganz nebenbei noch eine Frage:
Kennen Sie die Möglichkeit, eine
Bauhandwerker Sicherungsbürgschaft
von Ihrem Vertragspartner zu verlangen?
Wenn »NEIN«, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.